Sportplatzordnung der Bezirkssportanlage Agnes-Bernauer-Straße 249:

1. Die nachfolgenden Regelung haben das Ziel den Sportvereinen der Sportanlage optimale Bedingungen herzustellen und zu erhalten.
2. Zu diesem Zweck stellt der Trägerschaftsverein DJK Pasing 03 einen Platzwart, der durch Aushang an der Türe des Platzwartbüros bekannt gegeben wird.
3. Den Weisungen des Platzwartes ist im jeden Fall folgen zu leisten.
4. Jeder Platzwart hat die Befugnis, Spielfelder zu sperren, wenn die Gefahr besteht, dass der Platz durch Feuchtigkeitseinwirkungen und Spielbetrieb Schaden nehmen kann.
5. Vor betreten es Gebäudes sind die Fußballschuhe zu reinigen. Die Fußballschuhe dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stiefelwaschanlagen gereinigt werden. Eine Reinigung der Fußballschuhe im Kabinenbereich oder im Toilettenbereich ist strikt untersagt.
6. Trainer u. Betreuer haben nach dem Spiel- u. Trainingsbetrieb sicherzustellen, dass die benutzen Sportanlagen im ordnungsgemäßen Zustand verlassen werden. Kleinfeldtore müssen ordnungsgemäß entfernt und gesichert werden.
7. Das Hausrecht auf der Sportanlage übt der Vorstand des Trägerschaftsvereines DJK Pasing 03, der Platzwart oder sonst dazu Beauftragte aus.
8. Benutzer und Zuschauer, die gegen Ordnung, Anstand und Sitte verstoßen, kann der Platzwart oder sonst dazu Beauftragte von der Benutzung der Sportanlage ausschließen oder von der Sportanlage verweisen.
9. Alle Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind pfleglich zu behandeln. Durch Benutzung entstandene Schäden sind unverzüglich zu melden. Jeder ist verpflichtet, Ordnung und Sauberkeit zu wahren.
10. Der Verkauf von Waren aller Art ist ohne Genehmigung des Trägerschaftsvereines verboten.


Trägerschaftsverein

DJK Pasing 03 München, März 2007